Service - externer Datenschutzbeauftragter
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Pflicht zur Bestellung
§4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt vor, dass alle nichtöffentlichen Stellen - also auch Unternehmen, Freiberufler und Verbände - einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben, wenn mehr als 4 Arbeitnehmer mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Zusätzlich haben Betriebe einen solchen auch dann zu bestellen, wenn sie die Daten nicht automatisiert bearbeiten, aber mehr als 20 Personen mit diesen Aufgaben betraut sind.
Unser Angebot
Mensinck Consulting bietet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Service eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragen nach §4f Abs.2 Satz 2.
Profitieren Sie von den Vorteilen, die Ihnen ein externer Fachmann bei der Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen bieten kann.
Nutzen Sie günstige, kalkulierbare Angebote zu festen Preisen und profitieren Sie von der Sicherheit, die Ihnen ein externer Berater ohne Betriebsblindheit bieten kann. Auch müssen Sie das nötige Know-How nicht intern aufbauen und Mitarbeiter für die Aufgaben freistellen, wodurch Sie Ihre Kosten senken können.
Aufgaben
Als externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die Mensinck Consulting die Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Zusätzlich zu der Erfüllung der vom Gesetz geforderten Überwachungs- und Dokumentationsaufgaben profitieren Sie von unserer Beratung bezüglich Ihrer EDV- und Betriebsorganisation.
Beratung
Wir beraten Sie bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Datensicherheit und der Organisation Ihrer Datenverarbeitung.
Wir helfen Ihnen die in der Analge zum BDSG geforderten Sicherheitsmaßnahmen betriebswirtschaftlich sinnvoll umzusetzen und implementieren auch low-cost-Ansätze.
Dokumentation
Als externer Datenschutzbeauftragter erstellen wir für Sie die nötigen Dokumentationen und helfen Ihnen bei der Implementierung Ihrer betriebsinternen Datenschutzrichtlinie. Das zwingend vorgeschriebene Verfahrensverzeichnis ist Teil dieser Dokumentationsaufgabe.
Wir helfen Ihnen Arbeitsanweisung und Verhaltenskataloge nach den Anforderungen des Gesetzes zu erstellen und sorgen für die nötige Veröffentlichung der geforderten Daten.
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Schulung
Wir sorgen für eine angemessene und kostengünstige Unterweisung Ihrer Mitarbeiter in der Anwendung des Datenschutzes. Neue Mitarbeiter werden auf Wunsch direkt eingewiesen und auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
Auf Wunsch sorgen wir durch regelmäßige Informationsveranstaltungen für die Auffrischung des Wissens Ihrer Mitarbeiter.
Anspechpartner
Für Mitarbeiter und externe Anfragen sind wir der Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes.
Wir vertreten Sie bei Kontrollen durch Die Behörden und bei Anfragen von Mitarbeitern oder durch Betroffene.
Für spezielle Berufsgruppen, die besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) haben wir Verfahren implementiert, die die berufsspezifische Schweigepflicht wahren und sicherstellen, dass wir als externer Datenschutzbeauftragter keine Einsicht in besonders geschützte Daten nehmen.
Vorabkontrolle
Die Mensinck Consulting übernimmt für sie auch die Prüfung von Verfahren, die einer Vorabkontrolle unterliegen und erstellt die nötige Dokumentation, Wenn nötig übernehmen wir auch die Meldung von Verfahren an die zuständigen Datenschutzbehörden für Sie.
Zusatznutzen
Profitieren Sie von externem Sachverstand und der höheren Akzeptanz, die Ihnen ein externer Datenschutzbeauftragter bietet.
Nutzen Sie auch unseren regelmäßigen Sicherheitscheck in dem wir Ihre IT auf eventuelle Sicherheitsrisiken überprüfen.
Bleiben Sie selbst Herr des Verfahrens, denn als externer Datenschutzbeauftragter machen wir nur Vorschläge über deren Umsetzung Sie selbst entscheiden.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Planung und Organsisation betrieblicher Abläufe durch die Sie in die Lage versetzt werden, Ihre Abläufe zu straffen, doppelte Datenhaltung zu vermeiden und Rationalisierungseffekte zu realisieren.
Unverbindlich
Lassen Sie sich unverbindlich über die Möglichkeiten des Einsatzes eines externen Datenschutzbeauftragten informieren. Kontaktieren Sie uns und wir werden gerne mit Ihnen verschiedene Lösungsansätze besprechen. Wir garantieren besonders auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnittene kostengünstige Lösungsansätze ohne großen Beraterstab und unnötige Kosten.
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